Was ist schon „Normal“?

Normalisierungen in M&A Prozessen am Beispiel von Usain Bolt

Von Denis Reinhardt

Wie schnell wäre Usain Bolt, wenn er an den Olympischen Spielen 2024 teilnehmen würde? Derzeit hält er mit 9,58 Sekunden den Weltrekord für den 100-Meter-Lauf. Während einem Training hatte er sich verletzt und den Lauf nicht abgeschlossen. Sollte die Schätzung für die zukünftige Leistung auf diesen beiden Läufen basieren oder sind sie nicht repräsentativ?

Mit der gleichen Fragestellung muss sich jeder Käufer und Verkäufer zwangsläufig in einem M&A-Prozess befassen. Welchen Gewinn kann das Unternehmen in der Zukunft erwirtschaften? Ein guter Anhaltspunkt sind die vergangenen Jahre, doch auch hier gilt es kritisch zu hinterfragen, welche Effekte und Trends für die Zukunft relevant sind und welche nicht.

Das Stichwort sind Normalisierungen. Dabei gibt es zwei generelle Stoßrichtungen: Was gehört nicht zum Kerngeschäft und was waren potenzielle Einmaleffekte. Dabei ist das Rational, die Finanzlage so darzustellen, wie sie für einen neuen Besitzer zutreffen würde. Wenn wir unsere Kunden diesbezüglich fragen ist die häufigste Antwort: Nein, da gibt es nichts. Hier können wir als M&A Berater echte Mehrwerte generieren und auf potenzielle Einmaleffekte aufmerksam machen, welche letztendlich auch den Kaufpreis beeinflussen können. Dies erspart unangenehme Überraschungen während der Due Diligence Phase und ermöglicht im besten Fall auch noch eine bessere Unternehmensbewertung.

Häufige Beispiele für Einmaleffekte sind unter anderem Versicherungszahlungen, Rechtskosten oder auch Anlagenverkäufe. Gerade beim Verkauf von Immobilien oder anderen werthaltigen Anlagen können hierbei schnell große Summen zur Debatte stehen. Diese können je nach Geschäftsmodell auch regelmäßig sein. Hier gilt es abzuwägen und eine schlüssige Argumentationskette aufzubauen. Beispiele für Sachverhalte, welche wiederkehrend sind und nicht zum Kerngeschäft gehören sind Fahrzeugkosten, welche nicht primär für den Betrieb genutzt werden oder andere laufende Kosten für nicht betriebsnotwendige Vermögensgegenstände.

Hierbei gilt es, ein vollumfängliches und stringentes Bild darzustellen. Beispielsweise wäre der Abzug von Corona-Hilfen ohne eine Berücksichtigung von einer eventuellen Rückzahlung dieser Corona-Hilfen nicht konsequent und würde nur die halbe Wahrheit darstellen. Auch hierbei kann die Beratung von der i-capital durch eine externe Sichtweite und Prüfung der Argumentationsweise bei der Vermittlung und Verhandlung unterstützen.

Hierbei ist zu beachten, dass es keine pauschale Blaupause gibt, welche auf jedes Unternehmen anzuwenden ist. Eine individuelle Betrachtung mit Blick auf die Branche, das Geschäftsmodell und die derzeitige Situation des Unternehmens sind essenziell, um alle relevanten Normalisierungen zu identifizieren und die objektive Ertragskraft des Unternehmens darzustellen.

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Ansprechpartner

Philip Herrmann

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